Inhaltsverzeichnis
Vereinsporträt
Kernsatz
Kurzversion
Wir sind die Theatergruppe Sand. Mit unserer dynamischen Gemeinschaft sorgen wir für kreatives und unterhaltsames Theater. Der Spaß und die Leidenschaft für das Schauspiel beginnt in den Proben und überträgt sich schließlich auf den Zuschauer.
Langversion
Wir sind die Theatergruppe Sand. Mit unserer dynamischen Gemeinschaft sorgen wir für kreatives und unterhaltsames Theater. Der Spaß und die Leidenschaft für das Schauspiel beginnen in den Proben und übertragen sich schließlich auf den Zuschauer.
Unsere Mission geht weit über gute Unterhaltung hinaus. Neben kreativen Inszenierungen legen wir auch einen starken Fokus auf die Persönlichkeitsentwicklung jedes Einzelnen. Anlässlich der 750-Jahr-Feier unseres Dorfes im Jahr 2004 formte sich eine kleine Gruppe Theaterbegeisterter. Nach dem ersten erfolgreichen Theaterstück, dem Kirchenspiel „Nichts, denn die Gerechtigkeit Gottes“, entstand schnell die Idee zur Gründung eines Theatervereins.
So wurde 2005 die Theatergruppe Sand ins Leben gerufen. Seither wurden mehr als 20 Theaterstücke von uns auf die Beine gestellt. Als Theatergruppe stehen wir für kreative, moderne Inszenierungen. Dabei haben wir bereits auf Klassiker wie „Romeo und Julia“ zurückgegriffen oder große Werke eigens adaptiert oder sogar kreiert. So entstanden unter anderem „Tod in Strasburg“ oder „Don Quichotte de la Hanauerland“.
Das letzte Theaterstück „Bar jeder Vernunft“ war ein erfolgreicher Neustart nach der Zwangspause durch Corona und hat das Publikum wieder begeistert. Dabei kommt bei uns jeder auf seine Kosten. Alt und Jung dürfen sich bei uns auf Spaß, Spannung und Emotionen freuen. Und für die ganz Kleinen führen wir seit 2022 auch jährlich ein Kindertheater auf. Ihr dürft euch schon auf unsere neuen Stücke freuen.
Vereinsgründung
Anlässlich der 750-Jahr-Feier unseres Dorfes im Jahr 2004 formte sich eine kleine Gruppe Theaterbegeisterter. Nach dem ersten erfolgreichen Theaterstück, dem Kirchenspiel „Nichts, denn die Gerechtigkeit Gottes“, entstand schnell die Idee zur Gründung eines Theatervereins. So wurde 2005 die Theatergruppe Sand ins Leben gerufen. Seither wurden mehr als 15 Theaterstücke von uns auf die Beine gestellt.
Vereinsorgane
Vorstand
(1) Erster Vorsitzender
- Vorbereitung und Leitung von Versammlungen
- Vorbereitung und Leitung von Vorstandssitzungen
- Überwachung der Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Erstellen des Jahresberichts
- Repräsentierung des Vereins
- Prüfung eingegangener Rechnungen
- Überblick über sämtliche Vereinsgeschäfte halten
- Der Vorsitzende ist das leitende Mitglied eines Vereinsvorstands.
- Er führt die Sitzungen, repräsentiert den Verein nach außen und koordiniert die Aktivitäten des Vorstands.
(2) Zweiter Vorsitzender
- Der 2. Vorsitzende ist der Stellvertreter des 1. Vorsitzenden.
- Der 2. Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben.
- Übernimmt dessen Funktionen im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung.
(3) Kassierer*in
- Der Kassenwart verwaltet die Finanzen des Vereins.
- ist für die Buchführung, die Erstellung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Erstellung von Finanzberichten verantwortlich.
(4) Schriftführer
- Der Schriftführer ist für die Protokollierung von Vereinssitzungen zuständig.
- erstellt die Sitzungsprotokolle und führt die schriftliche Korrespondenz des Vereins.
- ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit (intern und extern)
(5) Beisitzer
- Beisitzer sind Mitglieder des Vorstands, die keine spezifischen Funktionen wie Vorsitzender, Schriftführer oder Kassenwart innehaben.
- unterstützen den Vorstand bei der Umsetzung von Projekten und können je nach Bedarf spezielle Aufgaben übernehmen.
Mitgliederversammlung / (Jahres-)Hauptversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan eines Vereins (BGB §§ 32 ff.). Eine Mitgliederversammlung findet gemäß Vereinssatzung mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand muss hier allen Mitgliedern unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen den Versammlungstermin sowie die Agenda mitteilen.
Für die Mitgliederversammlung müssen alle Vereinsmitglieder fristgerecht eingeladen werden. In der Einladung muss die Tagesordnung angegeben werden. Ein Hinweis, dass Mitglieder zusätzliche Tagespunkte anfragen dürfen, sollte ebenfalls enthalten sein.
Eine Vorlage ist hier verfügbar.
Alle Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. In der Mitgliederversammlung können Fragen geklärt und Abstimmungen durchgeführt werden, wenn dies nicht durch den Vorstand oder andere Vereinsorgane möglich ist.
Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung sind die Namen aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder schriftlich festzuhalten. Beispielhafte Agenda für die Mitgliederversammlung
- Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht der Kassenwartin
- Entlastungen
- Neuwahlen
- Ausblick und Termine
– Wünsche und Anliegen
- Stimmrecht und Wahlen
Definition der Familienmitglieder (siehe Protokoll vom 08. Mai 2018):
- Ein Familienmitglied besteht aus Lebensgefährten bzw. Eheleuten.
- Familienmitgliedschaften zählen immer als 2 Personen.
- Passive Kinder zählen zusätzlich zur Familienmitgliedschaft und werden nicht als zählendes Mitglied gewertet.
- Aktive Kinder werden ab sofort als Schüler/Student/Auszubildende (beitragsfreie Mitglieder) geführt und gezählt.
- Die neuen Definitionen werden den Mitgliedern auf der JHV mitgeteilt.
